Wenn man ein Hund hat, muss man für diesen Hundesteuer bezahlen. Diese Steuer ist eine Gemeindesteuer und ist wie jede andere Steuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe.
Des Weiteren zählt man die Hundesteuer zu den Aufwandsteuern dazu. Die Weltweit erste Hundesteuer wurde 1796 in Großbritannien eingeführt, im Jahr 1987 wurde sie dann aber auch wieder abgeschafft. Die Hundesteuer muss man einmal im Jahr bezahlen pro gehaltenem Hund. Die Rechtsgrundlage für die Hundesteuer findet man in der Hundesteuersatzung der jeweiligen Kommune.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Hundesteuer zahlen in den Stadtstaaten
In Hamburg, Bremen und Berlin ist dies anders, da dies alles Stadtstaaten sind und da dann das Hundesteuergesetz gilt.
Hundesteuer zahlen in BW und Saarland
In Baden-Württemberg und im Saarland ist es so, dass das Kommunalabgabengesetzt die Kommunen zur Erhebung der Hundesteuer verpflichtet.
Wieviel Hundesteuer muss man zahlen?
In Deutschland gibt es nur sehr wenige Kommunen die keine Hundesteuer verlangen. Der Steuersatz unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Die Gemeinden sehen die Hundesteuer als Fiskalische Einnahmemöglichkeit an um den Kommunalen Haushalt auszugleichen. Oftmals verlangen die Kommunen auch einen erhöhten Steuersatz für bestimmte Hunderassen wie zum Beispiel Kampfhunde etc. Starnberg verlangt für diese Hunde stolze 1000 Euro pro Jahr.
Hunde für gewerbliche Zwecke befreit
Hunde die für den Gewerblichen Zweck eingesetzt werden unterliegen nicht der Steuerpflicht, dies betrifft die Hunde für die Hundezucht oder Hütehunde. Früher wurde die Hundesteuer so argumentiert, dass wenn man sich ein Hund leisten kann, der ja bekanntlich kein Nutztier ist, dann auch über genügend Geld verfügt um einen Sonderbeitrag zu bezahlen, dieser Sonderbeitrag ist die Hundesteuer.
Natürlich sind Polizei- oder Rettungshunde ebenfalls nicht steuerpflichtig.
Im Grundgesetz verankert
Viele Hundebesitzer stellen diese Steuer in Frage, da sie die Steuer als ungerecht sehen, für Kaninchen und Katzen wird schließlich auch keine Steuer erhoben. Früher verlange man auch eine Hundesteuer, da die Zahl der Hunde übermäßig anstieg und dies auch viel Nahrungsstoff kostete, die der Mensch selber brauchen hätte können. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Hundesteuer im Grundgesetz verankert.
Warum zahlt man nun eigentlich die Hundesteuer?
Viele denken, dass die Hundesteuer dafür gedacht ist, um den Stadtbereich von dem Kot der Tiere zu befreien. Dies ist aber falsch, jede Kommune kann selber darüber entscheiden was sie mit dem Geld anstellt. Dies ist genauso wie mit der Festlegung der Höhe. Die Hundesteuer ist eine pure Luxussteuer und wurde im Jahr 1810 in Deutschland zum ersten Mal eingeführt.
„Häufchen“ müssen trotzdem entsorgt werden
Wenn man seinen Hund frei urinieren oder sonstiges machen lässt, muss man noch ein Bußgeld zwischen 75 und 150 Euro bezahlen, da dies eine Ordnungswidrigkeit ist.
Fazit: Die Hundesteuer kann man mit dem Solidaritätszuschlag vergleichen, was einmal durch den Staat eingeführt ist, wird nicht mehr so leicht abgeschafft, genauso ist es auch mit der Sektsteuer. Vor allem gibt es kaum eine Gemeinde die nicht knapp bei Kasse ist und die Einnahmen dringen benötigt.
Des Weiteren ist es ja nicht nur die Hundesteuer die man für seinen Vierbeiner bezahlen muss, auch das Futter und den dazugehörigen Umsatzsteuersatz muss man noch dazu rechnen. Dazu kommen noch Behandlungskosten durch den Tierarzt etc. Für die Hundesteuer bekommt man keine Gegenleistung.
Sie dient nur zur Aufbesserung der Gemeindekasse und ist völlig sinnfrei. Für Leute die eh schon ein geringes Einkommen haben ist diese Steuer eine echte Zumutung.
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2 Kommentare
Die Hunesteuer finde ich sehr falsch.Kosten hat nur der Besitzer.Wenn sein Tier krank ist, bekommt er keine Unterstützung egal wieviel Geld einer hat.Die Gemeinde macht nichts für Hunde.Parkflächen betreten verboten. Die Städte brauchen das Geld für andere Ausgaben. Tierheim haben auch das Nachsehen.Sie leben von Spenden
Es wäre besser die Steuern den Tierheim zu geben.Oder arme Menschen mit ihren Tieren zu unterstützen.
Ich habe mich soeben einmal mit der Erhebung von Hundesteuer befasst und stelle fest, es gibt keine Gesetzliche ( im Grundgesetzt ) verankerte Vorlage der Festschreibung zur Erhebung von Hundesteuer. Diese wurde einst 1796 in England erfunden, wurde zum Zwecke der Geburten -Kontrolle von Hunden eingesetzt. !987 wurde dieses Gesetzt aufgehoben und 1990 als Steuer abgeschafft. Anfang des 1900 Jahrhundert wurde diese Steuerabgebe nach Deutschland gebracht und ist lediglich eine Kommunale in jedem Bundesland eigenständige Steuererhebung. Jedoch seht davon im Grundgesetzt selbst keinerlei Grundlage. Laut Dr. Renate Ohr und Dr. Götz Zeldies nehmen Gemeineden in ganz Deutschland ca 258 Millionen an Hundesteuern ein, die nur 20% ca 50 Millionen für Hunde ausgegeben werden. 200 Millionen dagegen können die Kommunen für andere Zwecke verwenden. Ich ärgere mich Täglich darüber als Hundebesitzer Jahr für Jahr zur Kasse gebeten zu werden. Mein Hund begeht keinen Vandalismus in der freien Natur , hinterlässt keine Müllberge nach einer Feier draußen im freien. Er verursacht auch keine Scherbenhaufen in Fußgängerzonen oder Zigarettenmüll um jede öffentliche Bank. Er verschmutzt keine Schwimmbäder und sein Häufchen räumt Besitzer anständig auf. Wofür also eine Hundesteuer? Man kann mit seinem Tier nirgendwo noch richtig spazieren gehen in Parkanlagen ist Leinenpflicht ,oder sogar ganz verboten. Ständig läuft man Gefahr, dass sich das Tier an Scherben verletzt , oder gar von ausgelegten Lockmitteln vergiftet. Die Gemeinden kennen nur Verbote die ein Hundebesitzer einzuhalten hat und kassiert dafür auch noch fleißig Millionen von Steuergeldern die keine Gesetzliche Grundlage besitzt. Übrigens wussten Sie schon : Dänemark hat 1972 , Frankreich 1974, England 1990 Schweden und die Niederlande 1995 die Hundesteuer abgeschafft. Belgien, Spanien, Italien, Griechenland, Ungarn und Kroatien haben noch nie eine Hundesteuer gehabt. So fordere ich alle Hundebesitzer in Deutschland auf die Hundesteuer zu untergraben.