Mit dem Hund auf Immobiliensuche: Sind Haustiere erlaubt?

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Wie wird die Immobiliensuche mit dem Hund zum Erfolg? Hintergründe und Tipps.

Oft problematisch: Die Immobiliensuche mit Hund

Wenn man eine Mietwohnung sucht und einen Vierbeiner dabei hat, dann stellen sich viele Vermieter quer. Laut Gesetz sind sie zwar nicht zu einem Haustierverbot berechtigt, aber trotzdem können sie die Hundebesitzer als Mieter ablehnen. Trotzdem sollte man von Anfang an ehrlich sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Dabei hilft es natürlich, wenn der Hund gut erzogen ist und sich recht leise verhält.

Auch lebhafte Hunde sollten kein Problem darstellen, denn das Argument, dass die Vierbeiner der Wohnung schaden, zählt heute kaum noch. Bei den hochwertigen Materialien des Bodenbelags gibt es keine Schrammen und andere Spuren der Tiere, sodass man eine Lösung für die Immobiliensuche mit dem Haustier finden sollte.

Die richtige Immobilie für den Hund (Video)

Bei der Immobiliensuche geht es auch um die haustierfreundliche Ausstattung und Umgebung der Wohnung. Die Vierbeiner freuen sich über eine ausreichend große Wohnfläche und nicht zu rutschige Böden. In der näheren Umgebung der Wohnung ist ein Park ideal, sodass die Mieter mit ihrem Hund schnell im Grünen sind.

Auch die Stadtrandlage kommt für Hundebesitzer infrage. Wenn die Wohnungssuche über einen Immobilienmakler läuft, sollte man diesen gleich über die speziellen Wünsche informieren. So wissen Makler und Vermieter von Beginn an, dass ein Hund mit einzieht, und eine gezielte Vorauswahl für alle Parteien ist möglich.

Video: Darf ich Tiere in der Mietwohnung halten? | Rechtsanwalt Christian Solmecke

Warum Hunde bei vielen Vermietern unbeliebt sind

Häufig begründen die Vermieter ihre Ablehnung von Hunden und anderen Haustieren damit, dass störende Gerüche entstehen. Wenn ein Missgeschick passiert, lässt sich der Geruch jedoch relativ zügig wieder beseitigen. Abhängig von der Hunderasse und der Sauberkeit haben die Tiere natürlich einen gewissen Eigengeruch, der von ihren Besitzern kaum noch als unangenehm wahrgenommen wird.

Ein weiteres Argument der Vermieter ist das befürchtete Bellen. Da hilft es wenig, den Hund zur Wohnungsbesichtigung mitzunehmen, um zu beweisen, dass der eigene Vierbeiner ein ruhiger Geselle ist. In einem freundlichen Gespräch zwischen Vermieter und potenziellem Mieter lassen sich die wichtigsten Fragen klären. Damit erhöhen sich die Chancen auf die Traumwohnung.

Hundebesitzer und ihre gezielte Immobiliensuche

Das Internet ist sehr nützlich bei der gezielten Wohnungssuche. Bei der Suche in Sachsen findet man auf sz-immo.de eine Vielfalt von schönen Immobilien. In der Maske geben die Suchenden alle Wünsche und Prioritäten ein. Mit der Angabe von Wohnort, Preisrahmen, Größe und Zimmeranzahl schränkt man das Suchergebnis ein. In der detaillierten Beschreibung erfahren die Suchenden, ob die Immobilien für Hunde geeignet sind.

Besonders wichtig sind hier Kriterien wie:

  • Wohnungsgröße,
  • Fahrstuhl im Mehrfamilienhaus,
  • mit Garten oder Balkon,
  • genaue Lage (Nähe zum Park oder zu anderen Auslaufmöglichkeiten),
  • Umgebung (Einkaufsmöglichkeiten),
  • Parkmöglichkeiten.
Häufig begründen die Vermieter ihre Ablehnung von Hunden und anderen Haustieren damit, dass störende Gerüche entstehen. Wenn ein Missgeschick passiert, lässt sich der Geruch jedoch relativ zügig wieder beseitigen. (#01)

Häufig begründen die Vermieter ihre Ablehnung von Hunden und anderen Haustieren damit, dass störende Gerüche entstehen. Wenn ein Missgeschick passiert, lässt sich der Geruch jedoch relativ zügig wieder beseitigen. (#01)

Gesetzliches zur Tierhaltung in der Mietwohnung

Immer wieder taucht in Mietverträgen eine Klausel auf, die es den Mietern untersagt, ein Haustier zu halten. Damit möchten die Vermieter verhindern, dass sich Tiere in der Wohnung aufhalten. Vom Obersten Gerichtshof wurde jedoch entschieden, dass eine solche Klausel unzulässig ist (siehe OGH 22.12.2010, 2 Ob 73/10i). Als Hintergrund wurde die Verkehrssitte angeführt, dass viele Mieter ein Haustier haben. Für eine vertraglich festgelegte Abweichung müsse es eine sachliche Begründung geben.

In der Vertragsklausel würden selbst kleine Tiere wie Hamster oder Goldfische verboten werden. Da es hier jedoch keine sachliche Rechtfertigung gibt, existiert auch für andere Kleintiere kein Haustierverbot.

Bei einem Umzug mit Hund muss man daher die Vertragsdetails prüfen und darf seinen Vierbeiner nicht heimlich mitnehmen. Der Hund ist kein Kleintier, doch wenn man sich an die Bestimmungen im Mietvertrag und auch an die Hausordnung hält, steigen die Chancen. Wenn es allerdings eine sachliche Begründung gibt, die gegen die Hundehaltung in der Wohnung spricht, kommt kein Vertrag zustande. Als schwerwiegender Grund gilt beispielsweise eine Erkrankung des Nachbarn.

Die Haustierhaltung in der Mietwohnung

Die rechtlichen Bestimmungen enthalten keine generelle Erlaubnis für die Haustierhaltung. Von der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs sind lediglich Kleintiere betroffen, die in einem speziellen Behältnis wie einem Käfig oder Aquarium gehalten werden. Ansonsten entfällt die sachliche Rechtfertigung. Es ist also weiterhin möglich, dass der Vermieter die Haltung von Hunden oder Katzen untersagt.

Wenn schon andere Tiere im Mehrfamilienhaus leben, haben es die Hundebesitzer leichter, eine Wohnung zu bekommen. Allerdings ist darauf zu achten, dass sich die Vierbeiner im Haus vertragen, sonst kommt es womöglich zu lautstarken Revierkämpfen. In diesem Zusammenhang kann es Probleme bei der Einhaltung der Hausordnung geben. Dann hat der Vermieter wiederum ein gewisses Mitspracherecht bei der Problemlösung.

Manche Vermieter sind dazu bereit, sich mit den Wohnungsbewerbern zusammenzusetzen und die Fragen zur Hundehaltung zu klären. (#02)

Manche Vermieter sind dazu bereit, sich mit den Wohnungsbewerbern zusammenzusetzen und die Fragen zur Hundehaltung zu klären. (#02)

Wie sich der Vermieter von der Hundehaltung überzeugen lässt (Video)

Manche Vermieter sind dazu bereit, sich mit den Wohnungsbewerbern zusammenzusetzen und die Fragen zur Hundehaltung zu klären. Damit man gute Karten hat, sollte man schon bei der Immobiliensuche mit Hund auf die Randbedingungen achten und von Beginn an ehrlich sein. Wenn der Vierbeiner gut erzogen ist, kann er gleich mit zum Besichtigungstermin kommen.

Auch die folgenden Tipps erweisen sich bei der Wohnungssuche als erfolgreich:

  • Ein Schreiben des bisherigen Vermieters vorlegen, in dem versichert wird, dass der Hund keine Schwierigkeiten verursacht hat.
  • Eine Haftpflichtversicherung für das Haustier abschließen, um eventuelle Schäden (Zerkratzen der Wände oder des Bodens) abzusichern.
  • Die zukünftigen Nachbarn ansprechen, die ein Tier halten, und fragen, welche Argumente bei dem Vermieter gut ankommen.

Wenn man die Immobilie besichtigt, sollte man außerdem prüfen, ob die Wohnung überhaupt für die Haustierhaltung geeignet ist. Schließlich soll sich der Hund wohlfühlen und genügend Bewegungsspielraum haben. Zudem lohnt sich ein Blick auf die Auslaufflächen in der näheren Umgebung.

Video: ALBTRAUM WOHNUNGSSUCHE | HAUSTIERE NEIN! | ERSTE BILDER UNSERER NEUEN WOHNUNG!

Tipps für die Wohnungssuche mit Hund

Ob man mit oder ohne Haustier auf die Wohnungssuche geht, meistens beginnt die Recherche mit dem Durchlesen der Kleinanzeigen. Diese sind in der örtlichen Zeitung zu finden. Zum Teil gibt es für die Immobilienangebote Kennzeichnungen, ob Hunde und andere Haustiere erlaubt sind.

Im Supermarkt, in der Uni und auch an anderen Stellen gibt es die bewährten Schwarzen Bretter, an denen Zettel mit Wohnungsangeboten hängen. Hier findet man alle wichtigen Angaben sowie die Kontaktdaten.

Das Internet macht die Wohnungssuche besonders leicht, denn hier haben die Suchenden die Möglichkeit, ihre eigenen Wünsche zu spezifizieren. Wenn Hundebesitzer eine Wohnung suchen, sollten sie dabei alle Fakten kennen und sich schon im Vorfeld informieren, ob ihr Vierbeiner willkommen ist. Gegebenenfalls hilft der Weg zum Makler.

Dieser vermittelt Immobilien in verschiedenen Preisklassen und orientiert sich dabei genau an den individuellen Wünschen seiner Kunden. Ein erfahrener und gut vernetzter Immobilienmakler geht auf die besonderen Ansprüche ein und vermittelt gegebenenfalls zwischen Vermieter und Mieter, falls Unklarheiten wegen der Haustierhaltung oder aus anderen Gründen auftauchen.

 Mit einem Blick auf die Kennzeichnung "Hund erlaubt" oder "Haustier erlaubt" wissen die Hundehalter, dass sie hier willkommen sind. (#03)

Mit einem Blick auf die Kennzeichnung „Hund erlaubt“ oder „Haustier erlaubt“ wissen die Hundehalter, dass sie hier willkommen sind. (#03)

Die entspannte Wohnungssuche: Auch mit Hund kein Problem

Mit der Immobiliensuche sollte man rechtzeitig vor dem Umzugstermin beginnen, denn manchmal kann es etwas länger dauern. Als Hundebesitzer muss man außerdem mit etwas mehr Schwierigkeiten rechnen, denn nicht alle Vermieter haben die vierbeinigen Freunde ins Herz geschlossen. Mit einem Blick auf die Kennzeichnung „Hund erlaubt“ oder „Haustier erlaubt“ wissen die Hundehalter, dass sie hier willkommen sind.

Oft gibt es bei diesen Mietobjekten noch weitere Hunde im Haus, sodass man gleich die ersten Kontakte knüpfen kann und neue Freunde zum Gassigehen findet. Wenn die Hundehaltung in der Wohnung von vornherein verboten ist, sollte man nicht versuchen, den Vermieter zu überreden. Oft gibt es jedoch keine spezielle Vertragsklausel, sodass die Hundebesitzer gute Aussichten auf die ersehnte Traumwohnung haben. Die Haftpflichtversicherung ist auf jeden Fall ein wichtiger Pluspunkt und bringt die Hundehalter einen Schritt weiter.


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