Das Mitbringen eines Hundes ins Büro erweist sich nicht nur als Bereicherung für den Halter und sein treues Haustier, sondern auch als vorteilhaft für Arbeitgeber. Die Anwesenheit von „Mitarbeitern“ auf vier Pfoten kann eine positive Auswirkung auf die Arbeitsatmosphäre haben und zu einer erhöhten Mitarbeiterzufriedenheit und -produktivität führen. Dennoch ist es wichtig, vor der Einführung eines Bürohundes einige betriebliche und rechtliche Aspekte zu beachten, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt werden.
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Eine bereichernde Erfahrung für alle Beteiligten
In den letzten Jahren ist die Anzahl der Hunde in Deutschland stetig gestiegen. Im Jahr 2020 lebten rund 10,7 Millionen Hunde in deutschen Haushalten, was einen Zuwachs von etwa 600.000 Tieren im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Viele Menschen schätzen die positiven Auswirkungen, die ihre vierbeinigen Begleiter auf ihr Leben haben. Das Streicheln des Hundes kann beispielsweise eine beruhigende Wirkung haben und das Lächeln der Hundebesitzer häufiger auf ihr Gesicht zaubern. Darüber hinaus sorgen die gemeinsamen Gassi-Runden in der Freizeit und während der Mittagspause bei Hundehaltern für mehr Bewegung, was sich positiv auf ihre körperliche und gesundheitliche Verfassung auswirkt.
Markus Beyer, Hundetrainer, Unternehmenscoach und 1. Vorsitzender des Bundesverbands Bürohund e.V., empfiehlt Arbeitgebern, die positive Wirkung von Hunden auf die allgemeine Stimmung im Büro sowie auf die Gesundheit der Hundebesitzer gezielt zu nutzen. Er ermutigt dazu, den Mitarbeitern vermehrt die Möglichkeit zu geben, ihre Hunde als Teammitglieder mit zur Arbeit zu bringen. Diese Maßnahme kann auch im Wettbewerb um neue Fachkräfte von Vorteil sein, da ein hundefreundlicher Arbeitsplatz sich positiv auf das Unternehmensimage auswirkt. Die Plattform kununu, auf der Arbeitgeberbewertungen veröffentlicht werden, ermöglicht es den Angestellten sogar, die Mitnahme ihrer Hunde als Benefit anzugeben. Anhand dieser Daten erstellt kununu jährlich ein Ranking der hundefreundlichsten Arbeitgeber.
Bürohund: Eine gut durchdachte Einführung ist entscheidend
Bevor der vierbeinige Mitarbeiter seinen Dienst im Büro aufnimmt, müssen sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer diverse Punkte geklärt werden:
- Da es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Mitnahme eines tierischen Begleiters ins Büro gibt, ist zunächst die schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers notwendig. Darüber hinaus wäre es vorteilhaft, wenn Hundebesitzer im Voraus mit Kollegen kommunizieren, die in der Nähe des vorgesehenen Hundeplatzes arbeiten. Sind Allergien vorhanden oder fühlen sich einige Mitarbeiter durch die Anwesenheit eines Hundes am Arbeitsplatz gestört? Eine Lösung könnte die Einrichtung von hundefreien Bereichen am Arbeitsplatz sein. Wenn die Kollegen die Idee eines Bürohundes unterstützen, wird es einfacher sein, den Vorgesetzten von den positiven Aspekten eines tierischen Kollegen zu überzeugen.
- Es ist grundlegend, dass alle Mitarbeiter mit ähnlichen Arbeitsplätzen gleich behandelt werden. Das betrifft auch das Mitnehmen von Hunden. Daher kann der Arbeitgeber einem Mitarbeiter nicht ohne triftigen Grund verbieten, seinen Hund mit zur Arbeit zu bringen, wenn andere Mitarbeiter in der gleichen Position dies dürfen. „Unternehmen sollten daher vorab ein Konzept entwickeln, in dem sie festlegen, wie sie die Eingliederung von Bürohunden in den Betrieb dauerhaft sicherstellen und realisieren wollen“, rät Beyer. „Wesentlich dabei ist die Aufstellung einer schriftlichen Abmachung mit allen Rechten und Pflichten. Wenn ein Hund im Betrieb stört oder ein Hundehalter die Regeln nicht befolgt, kann der Arbeitgeber die Erlaubnis jedoch jederzeit und individuell zurücknehmen.
- Es ist wichtig, dass Hundebesitzer ihrem Hund einen Rückzugsort zur Verfügung stellen. Dies könnte beispielsweise ein Körbchen oder seine Lieblingsdecke sein, die in einer Ecke nahe dem Besitzer positioniert ist. Dieser Platz sollte nicht zugig sein oder durch Emissionen, übermäßigen Lärm, Hitze oder Staub beeinträchtigt werden.
- Wenn es zu einem Vorfall kommt, bei dem der Bürohund das Firmeneigentum beschädigt oder andere Personen verletzt, liegt die Haftung beim Halter. Neben einer Hundehalterhaftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, ist es ratsam, ein schriftliches Protokoll oder eine Klausel in der Betriebsvereinbarung einzuführen, um solche Vorfälle zu regeln. Im Falle, dass der Hund beispielsweise auf den Teppich uriniert, werden die entstehenden Kosten vom Halter getragen.
Wichtig für Bürohunde: Sozialisation und Gehorsamkeit sind entscheidend
Laut dem Hundetrainer hängt die Eignung eines Hundes als tierischer Arbeitskollege nicht von seiner Rasse ab, sondern von einer guten Sozialisation. Der Hund sollte gut mit Menschen und Artgenossen auskommen und gehorsam sein. Das wichtigste Element für ein harmonisches Miteinander ist eine starke Bindung zwischen Hund und Halter. Wenn diese besteht, spielt es keine Rolle, ob sich der Hund in einer U-Bahn, im Park oder im Büro befindet – er vertraut auf die Kompetenz seines Halters und verhält sich entsprechend. Es ist auch wichtig, dass der Hund gelernt hat, sich ruhig zu verhalten, da lautes Bellen oder freudiges Anspringen von Menschen am Arbeitsplatz eher unerwünscht sind.
Steigerung der Arbeitsatmosphäre: Verbesserung des Betriebsklimas in Sicht
Die gemeinsamen Gassi-Runden zur Mittagszeit bieten nicht nur Tier und Halter frische Luft und Bewegung, sondern dienen auch als verbindendes Element zwischen den Abteilungen. Aus Erfahrung weiß der Experte, dass sich oft Kollegen melden, die gerne am Spaziergang teilnehmen möchten. Dies fördert nicht nur den Zusammenhalt unter den Mitarbeitern, sondern trägt auch zur Verbesserung des Betriebsklimas bei. Und natürlich genießt der Hund die zusätzliche Aufmerksamkeit.
Der Bundesverband Bürohund e.V. steht Unternehmen bei der Integration von Bürohunden zur Seite und bietet sowohl telefonische als auch persönliche Beratung an, einschließlich Inhouse-Seminaren. Gemeinsam werden maßgeschneiderte Lösungen erarbeitet, um den Erfolg der Einführung tierischer Kollegen im Büro zu gewährleisten.