Hundesteuer: Dortmund lässt Hundebesitzer tief in die Tasche greifen

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Selbstverständlich muss eine Hundesteuer in Dortmund gezahlt werden. Nachfolgend finden Sie hilfreiche Informationen zu diesem Thema.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Dortmund?

Wie in allen anderen Städten und Gemeinden auch, gibt es für die Hundesteuer in Dortmund eine von der Stadtverwaltung festgelegte Gebührenordnung. Demnach beträgt die Steuer für einen Hund 150,00 Euro. Etwas teurer wird es, wenn Sie zwei Hunde besitzen. In dem Fall müssen Sie für jeden Hund 204,00 Euro bezahlen. Besitzen Sie mehr als zwei Hunde, fallen für jedes Tier 228,00 Euro an. Je mehr Hunde Sie besitzen, desto teurer wird jedes einzelne Tier.

Am kostspieligsten wird es allerdings, wenn Sie einen Hund besitzen, der zu einer gefährlich eingestuften Rasse gehört. In dem Fall beträgt die Hundesteuer in Dortmund 468,00 Euro für jedes Tier. Sofern Sie jedoch einen Nachweis erbringen, dass von Ihrem Hund keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht, brauchen Sie nur noch 312,00 Euro Steuern zu zahlen. Das ist dann der Fall, wenn Sie einen amtlich anerkannten Nachweis für eine Verhaltensprüfung Ihres Hundes vorlegen können.

Das ist sehr sinnvoll, weil nicht jeder Hund, der aufgrund seiner Rasse als gefährlich eingestuft wird, eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Als Hundehalter wissen Sie wahrscheinlich, dass die Aggressivität eines Hundes in erster Linie durch die Haltung entsteht.

Es gibt viele Tiere, die eigentlich einer sogenannten gefährlichen Rasse angehören, aber völlig friedlich sind. Deshalb ist es immer ein wenig problematisch, Hunde einer bestimmten Rasse grundsätzlich als gefährlich einzustufen.

Immer wieder kommt in Dortmund die Diskussion auf, ob es nicht eine Steuerermäßigung für Hunde geben könnte, die aus dem Tierheim aufgenommen werden. ( Foto: Shutterstock -   Syda Productions )

Immer wieder kommt in Dortmund die Diskussion auf, ob es nicht eine Steuerermäßigung für Hunde geben könnte, die aus dem Tierheim aufgenommen werden. ( Foto: Shutterstock – Syda Productions )

Den Hund in der Stadt Dortmund unverzüglich anmelden

Sie haben grundsätzlich nur zwei Wochen Zeit, um Ihren Hund in der Stadt Dortmund anzumelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mit Ihrem Hund gerade erst in die Stadt gezogen sind oder ob Sie schon länger dort wohnen und sich einen Hund angeschafft haben. Versäumen Sie die Anmeldefrist, begehen Sie laut der Satzung eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb sollten Sie Ihren Hund zeitnah anmelden. Nur dann kann die Stadt die anfallende Steuer für das Tier berechnen.

Um Ihren Vierbeiner anzumelden, müssen Sie jedoch nicht persönlich in die Stadtverwaltung gehen. In Dortmund wird dieser Service bereits online angeboten. Das ist ein enormer Vorteil, weil Sie die Anmeldung direkt von zu Hause aus durchführen können. Sie brauchen nicht zur Verwaltung zu fahren und dort auch nicht lange zu warten. Online ist der Hund schnell und unkompliziert angemeldet. Zudem finden Sie online auch alle wesentlichen Informationen. Daher dürfte es Ihnen nicht schwerfallen.

Besonders wichtig bei der Anmeldung ist, dass der Datenschutz eingehalten wird. Deshalb sollte jeder Hundebesitzer vorsichtig sein, damit er nicht zu viele Daten von sich preisgibt. In der Regel erfüllen die Webseiten der Dortmunder Stadtverwaltung zwar sämtliche Anforderungen zum Thema Datenschutz.

Es gibt allerdings inzwischen viele Internetseiten, die für das gefährliche Phishing genutzt werden. Für den Laien ist es daher nicht immer leicht zu erkennen, ob es sich um die richtige Seite handelt. Ein guter Hinweis bietet das https in der Adresszeile. Das ist eine wichtige Voraussetzung für den Datenschutz.

Sie haben grundsätzlich nur zwei Wochen Zeit, um Ihren Hund in der Stadt Dortmund anzumelden. ( Foto: Shutterstock - Lina Ermolaeva fotoart )

Sie haben grundsätzlich nur zwei Wochen Zeit, um Ihren Hund in der Stadt Dortmund anzumelden. ( Foto: Shutterstock – Lina Ermolaeva fotoart )

Wer kann von der Hundesteuer befreit werden? (Video)

Hier muss zunächst ein weitverbreiteter Irrtum geradegerückt werden. Jeder kann sich online Informationen zur möglichen Befreiung von der Steuer für seinen Hund ansehen. Stellt der Hundehalter fest, dass er zu dieser Gruppe gehören kann, muss er trotzdem zunächst seinen Hund anmelden.

Erst danach kann ein Antrag auf Befreiung gestellt werden. Falls Sie sich sicher sind, dass Sie von der Hundesteuer in Dortmund befreit sind, sollten Sie nicht einfach eine Anmeldung unterlassen. Dann laufen Sie Gefahr, dass ein hohes Bußgeld verhängt wird. Das möchten Sie sicherlich vermeiden.

Grundsätzlich gibt es nur drei Möglichkeiten, um von der Hundesteuer in Dortmund befreit zu werden. Als Erstes wären behinderte Menschen zu nennen.

Diese müssen von folgenden Einschränkungen betroffen sein:

  • blind
  • gehörlos
  • hilflos

Derartige Beeinträchtigungen müssen allerdings durch ein amtsärztliches Gutachten bestätigt werden. Dann können diese Personen einen Blindenhund halten, ohne dafür Steuern bezahlen zu müssen.

Die zweite Gruppe betreffen die Binnenschifffahrt. Zahlreiche Binnenschiffer halten einen Wachhund, der sich ausschließlich an Bord des Schiffes befindet. Kann dieses nachgewiesen werden, fällt ebenfalls keine Hundesteuer in Dortmund an. Der Grund für die Steuerbefreiung liegt darin, dass sich diese Hunde so gut wie nie in der Stadt aufhalten. Deshalb wäre es unangebracht, dafür Steuern zu berechnen.

Zur dritten Gruppe der steuerbefreiten Vierbeiner gehören reine Gebrauchshunde. Dazu zählen Hütehunde, die für die Sicherheit von Schafsherden oder anderen Nutztieren dienen. Allerdings wird in solchen Fällen streng darauf geachtet, dass die Anzahl der Hunde zur Größe der Nutztierherde passt. Ein Schäfer kann daher nicht beliebig viele Hunde von der Hundesteuer in Dortmund befreien lassen.

Video: Warum bezahlen wir eigentlich Hundesteuer?

Steuerermäßigungen gibt es in der Stadt Dortmund nicht

Immer wieder kommt in Dortmund die Diskussion auf, ob es nicht eine Steuerermäßigung für Hunde geben könnte, die aus dem Tierheim aufgenommen werden. Die Tierheime in Dortmund sind bereits völlig überfüllt. Es gibt zwar viele Interessenten, die gerne ein Tier bei sich aufnehmen möchten, aber diese schrecken zumeist von der hohen Hundesteuer in Dortmund ab.

In dieser Stadt sind die Steuern für Hunde höher als in vielen anderen Gegenden. Es wäre zwar wünschenswert, dass mehr Menschen Tiere aus den Tierheimen bei sich zu Hause aufnehmen, aber ein steuerliches Entgegenkommen steht derzeit überhaupt nicht zur Debatte. Die Stadtvertreter argumentieren dahingehend, dass es Hundeliebhabern nicht ums Geld geht. Wer sich einen Hund wünscht, ist daher beriet, jeden Preis zu bezahlen.

Es gab auch schon Anfragen dazu, was mit den Einnahmen aus der Hundesteuer in Dortmund geschieht. Es geht immerhin um mehr als vier Millionen Euro pro Jahr. Die Antwort lautete jedoch immer wieder, dass Hundehalter für die Hundesteuer keine Gegenleistung zu erwarten haben. Die Einnahmen können daher nach Belieben verwendet werden. Das ist allerdings gar nicht so ungewöhnlich, weil es in gleicher Weise in allen anderen Städten und Gemeinden so gehandhabt wird.

Wie wird die Hundesteuer eingezogen?

Der erste Steuerbescheid wird dem Hundehalter einen Monat nach der Anmeldung des Hundes zugestellt. Anschließend wird der Gesamtbetrag in vier gleiche Teile aufgeteilt und in jedem Quartal abgebucht. Wer es möchte, kann per Antrag eine jährliche Zahlung der Steuer leisten. Das ist dann aber eher die Ausnahme. Normalerweise erfolgt der Steuereinzug alle drei Monate.

Abmeldung von der Hundesteuer in Dortmund

Wird ein Hund weggegeben oder verstirbt er, dann muss das Tier selbstverständlich abgemeldet werden. Die Abmeldefrist beträgt ebenfalls zwei Wochen. In diesem Zeitraum muss dem Steueramt mitgeteilt werden, dass der Hund nicht mehr im Besitz des Hundehalters ist. Wird das Tier an eine andere Person weitergegeben, dann ist es erforderlich, den Namen sowie die Anschrift des neuen Besitzers mitzuteilen.

Falls der Hundehalter mit seinem Hund in eine andere Gegend zieht, muss er ebenfalls den Hund innerhalb von zwei Wochen abgemeldet haben. Sonst droht ein hohes Bußgeld. Genauso einfach wie die Anmeldung kann auch die Abmeldung online durchgeführt werden.

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