Der Markt bietet eine Vielzahl an Versicherungen für Hund und Halter. Dabei stellt sich die Frage, ob tatsächlich alle Angebote sinnvoll sind. Dieser Ratgeber fasst die wichtigsten Fakten zusammen und klärt darüber auf, welche Policen notwendig sind und welche nicht.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Notwendigkeit von Hundeversicherungen
Grundsätzlich sind Hundehalter gut beraten einen gewissen finanziellen Puffer für ihren Hund einzuplanen, denn ein Unfall ist schnell passiert und kann immense Kosten nach sich ziehen. Wird ein Tier beispielsweise im Straßenverkehr verletzt oder gerät in eine Beißerei mit anderen Hunden, kann eine Operation die letzte Rettung sein.
Gleichzeitig sind Tierarztkosten aufgrund von Erkrankungen oder altersbedingt denkbar. Doch nicht nur Verletzungen des eigenen Hundes können den Tierfreund finanziell belasten. Gerechnet werden muss zudem mit Personen- und Sachschäden, die vom Hund verursacht werden.
Beispielsweise kommt es immer wieder zu Zwischenfällen bei denen Hunde Fahrradfahrer bedrängen oder Jogger jagen. Aber auch der Postbote ist vielerorts gefährdet. Wird ein Mensch von einem Tier verletzt oder verunglückt aufgrund seines Einflusses kann es richtig teuer werden.
Im schlimmsten Fall ziehen Personenschäden den finanziellen Ruin des Halters nach sich. Glücklicherweise gibt es für nahezu alle Eventualitäten eine Versicherung, die im Ernstfall den Schaden übernimmt und die Unkosten trägt. Doch welche Police ist für welchen Fall ideal und auf was kann verzichtet werden?
Hunde-OP-Versicherung: Finanzielle Entlastung im Notfall
Eine Hunde-OP-Versicherung zählt zu den sinnvollen Versicherungen. Versicherungsgesellschaften übernehmen hierbei die Kosten für Operationen an Hunden. Vergleichbar ist das Prinzip der Versicherung mit einer Krankenversicherung für den Menschen. Der Hundehalter zahlt eine Versicherungsprämie und im Ernstfall übernimmt der Versicherer die Tierarztkosten.
Grundsätzlich deckt diese Versicherung operative Eingriffe ab, die durch Unfälle oder Erkrankungen nötig werden. Leistungen, die meist nicht bezahlt werden sind Kastration, Sterilisation, Erbkrankheiten und Eingriffe aufgrund von Vorerkrankungen, die bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung bestehen.
Bei der Auswahl der Police ist Vorsicht geboten, da sie sich massiv voneinander unterscheiden können. In dem hier verlinkten Internetportal wurde eine Vergleichstabelle von Hunde OP Versicherungen erarbeitet, worin fünf der derzeit führenden Policen übersichtlich gegenübergestellt wurden.
Folgende Faktoren sind beim Vergleichen der Versicherungen unter anderem wichtig:
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Satz der Gebührenordnung für Tierärzte:
Operationskosten können zu einem unterschiedlichen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte vom Tierarzt kalkuliert und von der Versicherung erstattet werden. Im Idealfall erstattet der Versicherer bis zum dreifachen Satz.
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Beitrag:
Die Versicherungsbeiträge werden jährlich, monatlich oder halbjährlich gezahlt. Die Höhe ist unmittelbar vom Leistungsspektrum abhängig.
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Klinikaufenthalt:
Einige Versicherer zahlen den nötigen Klinikaufenthalt von Hunden leider nicht.
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Nachbehandlung:
Nicht jede Hunde-OP-Versicherung zahlt die Nachbehandlung der Tiere nach einer Operation. Beispielsweise werden nicht selten Medikamente oder Verbandsmaterialien ausgeschlossen.
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Höchstgrenzen:
OP-Kosten müssen nicht zwangsläufig zu 100 Prozent erstattet werden. Manchmal sind es nur 80 Prozent oder weniger. Um bösen Überraschungen vorzubeugen, ist dieser Vertragsbestandteil ganz besonders kritisch zu begutachten.
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Wartezeiten:
Bei sehr teuren Eingriffen ist es generell von Vorteil, wenn die Versicherung eine unverzügliche Bereitstellung der zugesicherten Beträge garantiert. Wartezeiten von mehreren Wochen sind inakzeptabel.
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Selbstbeteiligung:
Mit Hilfe der Selbstbeteiligung lassen sich Versicherungsprämien senken. Während sie meist freiwillig ist, gibt es Versicherer, die diese voraussetzen.
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Einschränkungen:
Bezüglich Hundealter und rassespezifischen Erkrankungen gibt es häufig Einschränkungen des Versicherungsschutzes.
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Untersuchung:
Eine Voruntersuchung kann eine Voraussetzung für den Versicherungsvertrag sein.
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Ausland:
Hundehalter, die mit ihrem Tier oft verreisen, sollten eine Versicherung inklusive Auslandsschutz wählen.
Hunde-Haftpflichtversicherung: Das Nonplusultra aller Hundehalter
Die Hunde-Haftpflichtversicherung ist beispielsweise für den oben genannten Fall elementar, wenn Personen- oder Sachschäden vom eigenen Hund verursacht werden. Die übliche private Haftpflichtversicherung, die in der Regel sowieso jeder hat, greift bei Unkosten durch Hunde leider nicht.
Dafür ist eine spezielle Hunde-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie ist in vielen Bundesländern wie Berlin, Thüringen oder Niedersachsen sogar Pflicht. Bereits diese Tatsache macht deutlich, welche Bedeutung diese Versicherung hat.
Genau genommen, handelt es sich bei dieser Police um die Wichtigste für Hundehalter überhaupt. Wird die Pflicht zum Abschluss einer Hunde-Haftplicht ignoriert, können hohe Bußgelder die Folge sein. Bis zu 10.000 Euro Strafe sind je nach Bundesland denkbar. Da Tierhalter vom Gesetzgeber aus verpflichtet sind sämtliche Schäden, die durch ihren Hund zustande kommen, zu ersetzen, ist eine Absicherung entscheidend.
Die Tabelle informiert über die Regelungen der verschiedenen Bundesländer:
Hundehaftpflichtversicherung Regelung der Bundesländer | ||
Pflicht | Rasseabhängig bzw. Vorschriften siehe Hundegesetz | Freiwillig |
BerlinHamburgThüringen
Sachsen-Anhalt Niedersachsen Schleswig-Holstein (seit 1.1.2016) |
Baden-WürttembergBremenBayern
Sachsen Brandenburg Hessen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland |
Mecklenburg-Vorpommern |
Öko-Test hat 87 Tarife geprüft und die Ergebnisse in einem umfangreichen Artikel veröffentlicht. Rund 70 und 100 Euro muss jährlich für diesen Versicherungsschutz einkalkuliert werden. Angesichts der enorm hohen Kosten, die bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden zustande kommen können, ist diese Versicherungsprämie sehr günstig und sollte es jedem Halter wert sein.
Auch in Regionen wo das Produkt nicht verpflichtend ist. Aufgrund der zahlreichen Angebote für Hunde-Haftpflichtversicherungen fällt die Auswahl schwer. In erster Linie, sollte der Versicherer Risiken in gewisser Höhe abdecken. Personen- und Sachschäden sollten mit zehn Millionen Euro abgesichert sein. Bei Vermögensschäden ist eine Million meist ausreichend.
Das leistet die Hunde-Haftpflichtversicherung
- zahlt bei Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die durch Hunde verursacht werden
- wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab
- im Idealfall deckt die Police auch Mietschäden ab und greift zudem im Ausland
Tipps
Wer eine Hündin hält, sollte darauf wert legen, dass ihre Welpen mitversichert sind. Bei Rüden wäre es vorteilhaft, wenn ein ungewollter Deckakt einer fremden Hündin versichert ist. Das schützt Halter vor Unkosten, die damit einhergehen können. Versicherungen, die Leinen- oder Maulkorbzwang beinhalten sind zu meiden. Je nach individuellem Bedarf müssen auch Hundeveranstaltungen unter den Versicherungsschutz fallen.
Einige Rassen gehören bei manchen Versicherungen zur Kategorie „Kampfhunde“ und werden entsprechend vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Daher ist es wichtig, derartige Ausschlüsse vor Versicherungsabschluss zu kontrollieren. Welche Rassen zum Ausschluss führen, hängt vom Versicherer und Bundesland ab.
Folgende vier Rassen, haben in fast allen Bundesländern den Ausschluss zur Folge:
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
Daneben können Rassen wie Rottweiler und Dobermann problematisch sein. Da es für jedes Bundesland Rasselisten gibt, lassen sich die individuellen Vorgaben nachvollziehen. Als Beispiel dient das Landeshundegesetz, das vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen online aufgeführt wurde.
Diese Versicherungen sind kein Muss
Neben diesen beiden ratsamen Angeboten gibt es natürlich auch teilweise unnötige Policen. Ein Beispiel ist die Hundehalter-Rechtschutzversicherung. Sie dient zur Absicherung von Schadensersatzfällen. Halter die eine private Rechtschutzversicherung besitzen, benötigen in der Regel keine zusätzliche Absicherung. Zudem fungiert die Hunde-Haftpflicht ähnlich wie die Rechtschutz.
Im Zweifelsfall lohnt sich der Anruf bei bestehenden Versicherungen, um die Details zu klären. Auch Kombinationen aus Hundehalter-Rechtsschutz- und Hunde-Krankenversicherung werden verkauft. Ob diese nötig sind, hängt vom persönlichen Anspruch ab. Bestehen bereits eine private Rechtschutzversicherung sowie eine gute Hunde-OP-Versicherung, ist eine zusätzliche Absicherung meistens überflüssig. Die Kosten für einen derartigen Kombinationsschutz liegen zwischen 20 und 200 Euro jährlich oder sogar höher.
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Fazit
Obwohl die Hundehaftpflichtversicherung bislang nicht in allen Bundesländern Pflicht ist, sollte generell jeder Hundehalter darüber verfügen. Sie schützt vor hohen Kosten und kann je nach Höhe von verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden vor dem finanziellen Aus bewahren. Die Hunde-OP-Versicherung ist zwar nicht verpflichtend, aber gleichermaßen empfehlenswert.
Da mit kostspieligen Operationen nach Unfällen oder Krankheiten während eines Hundelebens leider immer zurechnen ist, können ebenfalls immense Ausgaben auf Halter zukommen. Ein guter OP-Schutz deckt einen Großteil der Rechnungen ab. Weitere Policen wie Hundekrankenversicherungen oder Hunderechtsschutz sind meist unnötig.
Was Hundehalter im Notfall beachten sollten und warum der mobile Tiernotdienst Hundeleben retten kann, haben wir in diesem Artikel erläutert. Und wer sich nicht sicher ist, ob das Tier gerade Schmerzen erleidet, findet in unserem Ratgeber „Schmerzen beim Hund erkennen“ praktische Hinweise.
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